MITGLIEDSCHAFT

Mitglieder werden können Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und/oder deren Führungskräfte, Freiberuflich Tätige, Selbständige, Politiker, Wissenschaftler, Vereine und Verbände die die Ziele des EBCON anerkennen.

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen nationalen und internationalen Veranstaltungen von EBCON teilzunehmen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Unterstützung sowie Beratung von EBCON in allen wirtschaftlichen Dingen in Anspruch zu nehmen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele von EBCON nach Kräften zu fördern. Sie verpflichten sich im Rahmen des Möglichen zu gegenseitiger wirtschaftlicher Beratung und Unterstützung.

Der Verein besteht aus den Aktivmitgliedern und Passivmitgliedern.

AKTIVMITGLIEDER können natürliche Personen werden, die sich gemäss der Grundlage, dem Zweck und dem Ziel des Vereins verbindlich einsetzen. Die Aufnahme eines Aktivmitgliedes erfolgt aufgrund eines schriftlichen Beitrittsgesuches an den Vorstand (Präsidenten). Der Austritt erfolgt entweder durch eine schriftliche Austrittserklärung oder durch Beschluss der Vereinsversammlung.

PASSIVMITGLIEDER können natürliche oder juristische Personen werden, die durch ideelle, praktische oder finanzielle Unterstützung die Bestrebungen des Vereins fördern.

Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird aus Aktivmitgliedern gebildet. Passivmitglieder können an ihr teilnehmen und Anträge stellen, haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.


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